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   OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04   

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https://dejure.org/2004,26196
OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04 (https://dejure.org/2004,26196)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2004 - 24 U 22/04 (https://dejure.org/2004,26196)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 24 U 22/04 (https://dejure.org/2004,26196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragspflichten des Verwahrers bei auf Grundlage eines Viehgräsungsvertrages in Verwahrung genommenen Tieren; Rückgabe eines Fohlens in stark verletztem Zustand als eine Schadensersatzverpflichtung auslösende Vertragspflichtverletzung in einem Viehgräsungsvertrag

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91

    Wiederaufbau durch Brand zerstörter Gebäuden bei verpachtetem Anwesen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04
    Es genügt aber auch, wenn er die Ursache wahrscheinlich macht und sicher ist, daß er für diese nicht einzustehen hat (BGHZ 116, 334, 337).
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04
    Ist die Ursache unaufklärbar, kann sich der Schuldner durch den Beweis entlasten, daß er alle ihm obliegende Sorgfalt beobachtet hat (RG 74, 344; BGH NJW 65, 1585).
  • BGH, 16.06.1992 - X ZR 90/90

    Unzulässiges Beweismaß für Entlastungsbeweis

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04
    Es reicht aus, wenn die Wahrscheinlichkeit eines vom Schuldner nicht verschuldeten Geschehensablaufs ein so hohes Maß erreicht, daß die Wahrscheinlichkeit eines Verschuldens des Schuldners dahinter zurücktritt (BGH NJW-RR 1992, 1337 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2021 - 3 U 6/17

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines betreuten Pferdes

    Damit sind die Regelungen des Verwahrungsvertragsrechtes anzuwenden (so für einen ähnlichen Fall sog. Viehgräsungsverträge auch OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2004 - 24 U 22/04 - zit. nach juris; anders aber OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.04.2018 - 11 U 79/17 -, Bl. 371 ff GA).
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