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OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragspflichten des Verwahrers bei auf Grundlage eines Viehgräsungsvertrages in Verwahrung genommenen Tieren; Rückgabe eines Fohlens in stark verletztem Zustand als eine Schadensersatzverpflichtung auslösende Vertragspflichtverletzung in einem Viehgräsungsvertrag
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.01.2004 - 14 O 510/03
- OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91
Wiederaufbau durch Brand zerstörter Gebäuden bei verpachtetem Anwesen
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04
Es genügt aber auch, wenn er die Ursache wahrscheinlich macht und sicher ist, daß er für diese nicht einzustehen hat (BGHZ 116, 334, 337). - BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62
Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04
Ist die Ursache unaufklärbar, kann sich der Schuldner durch den Beweis entlasten, daß er alle ihm obliegende Sorgfalt beobachtet hat (RG 74, 344; BGH NJW 65, 1585). - BGH, 16.06.1992 - X ZR 90/90
Unzulässiges Beweismaß für Entlastungsbeweis
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 24 U 22/04
Es reicht aus, wenn die Wahrscheinlichkeit eines vom Schuldner nicht verschuldeten Geschehensablaufs ein so hohes Maß erreicht, daß die Wahrscheinlichkeit eines Verschuldens des Schuldners dahinter zurücktritt (BGH NJW-RR 1992, 1337 f.).
- OLG Brandenburg, 16.02.2021 - 3 U 6/17
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines betreuten Pferdes
Damit sind die Regelungen des Verwahrungsvertragsrechtes anzuwenden (so für einen ähnlichen Fall sog. Viehgräsungsverträge auch OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2004 - 24 U 22/04 - zit. nach juris; anders aber OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.04.2018 - 11 U 79/17 -, Bl. 371 ff GA).